Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Die Strukturen der Unternehmensleitung und Überwachung der Hypoport AG stellen sich wie folgt dar:
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der Hypoport AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesell-schaft wahr. Die Hauptversammlung ist die Plattform für die Aktionäre der Hypoport AG zur Stimmrechtsausübung, zur Informationsbeschaffung und zum Dialog mit Vorstand und Auf-sichtsrat. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversamm¬lung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben.
Organisation und Durchführung der jährlichen Hauptversammlung erfolgen bei Hypoport mit dem Ziel, sämtliche Aktionäre vor und während der Versammlung zügig, umfassend und effektiv zu informieren. Ziel ist es, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung so leicht wie möglich zu machen. So werden alle zur Teilnahme notwendigen Unterlagen im Internet vorab veröffentlicht. Sollten Aktionäre an der Hauptversammlung nicht teilnehmen, so besteht neben der Möglichkeit zur Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, von Aktionärsvereinigungen oder anderen Personen, das Angebot, einen Mitarbeiter der Hypoport AG als Stimmrechtsvertreter auf schriftlichem oder elektronischem Weg mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu beauftragen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Hypoport AG besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt. Der Aufsichtsrat wurde in der Hauptversammlung 2005 für fünf Jahre gewählt.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen und tagt bei Bedarf auch ohne den Gesamtvorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss.
Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Sie wurde zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2007 geändert und besteht nun aus drei Komponenten: einer jährlichen festen Vergütung, Sondervergütungen für den Aufsichtsratsvorsitzenden und den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einem erfolgsabhängigen Teil.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 12 der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 10.000,00 €. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine variable Vergütung in Höhe von 0,1 % des positiven Ergebnisses vor Steuern und Zinsen gemäß IFRS-Konzernabschluss der Gesellschaft (EBIT), höchstens jedoch 5.000,00 €. Die feste und variable Vergütung ist zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas anderes. Der Vorsitzende erhält den doppelten, der Stellvertreter den 1,5-fachen Betrag der festen und variablen Vergütung.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die feste und variable Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmit-glied die auf seine Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer. Die Gesellschaft trägt die Kosten einer in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung (sog. D&O-Versicherung) für die Aufsichtsratsmitglieder. Es wurde kein Selbstbehalt vereinbart.
Im Jahr 2009 erhielt der Aufsichtsrat die folgende Vergütung:
in T€ | Festvergütung | variable Vergütung | Sonstige Bezüge | Gesamtbezüge |
Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder | 20 | 2 | 2 | 24 |
Jochen Althoff | 15 | 2 | 0 | 17 |
Christian Schröder | 10 | 1 | 0 | 11 |
Insgesamt | 45 | 5 | 2 | 52 |
in T€ | Festvergütung 1) | variable Vergütung | Sonstige Bezüge | Gesamtbezüge |
Prof. Dr. Thomas Kretschmar | 180 | 0 | 4 | 184 |
Ronald Slabke | 180 | 0 | 13 | 193 |
Marco Kisperth | 180 | 0 | 2 | 182 |
Thilo Wiegand | 180 | 0 | 12 | 192 |
Insgesamt | 720 | 0 | 31 | 751 |
1) In der Festvergütung ist auch der garantierte Bonus enthalten.
Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten per 31.12.2009 folgende Anteile an der Hypoport AG
Prof. Dr. Thomas Kretschmar | 1.423.624 Stück* |
Ronald Slabke | 2.209.831 Stück |
Thilo Wiegand | 24.000 Stück |
Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder | 12.000 Stück |
Jochen Althoff | 131.000 Stück |
Christian Schröder | 24.000 Stück |
* einschließlich der 1.151.353 Stück Hypoport-Aktien, die von der Kretschmar Familienstiftung gehalten werden, jedoch Herrn Prof. Dr. Kretschmar nicht formal nach § 22 WpHG zugerechnet werden.
Herr Prof. Dr. Thomas Kretschmar, Berlin, hält 4,36% der Hypoport Aktien. Davon sind ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 4,36% der Stimmrechtsanteile der r4i GmbH, Berlin, zuzurechen, an der er sämtliche Gesellschaftsanteile hält. Des Weiteren hält die Kretschmar Familienstiftung, Berlin, 18,79% der Stimmrechtsanteile. Herr Prof. Dr. Thomas Kretschmar, Co-CEO der Hypoport AG, ist Vorstand der Kretschmar Familienstiftung; die Stimmrechtsanteile der Kretschmar Familienstiftung sind Herrn Prof. Kretschmar jedoch nicht gemäß § 22 WpHG zuzurechnen.
Herr Ronald Slabke, Lübeck, hält 36,06% der Hypoport Aktien. Davon sind ihm 35,14% der Stimmrechtsanteile der Revenia GmbH, Lübeck, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zu-zurechnen. Sämtliche Gesellschaftsanteile der Revenia GmbH werden von Herrn Ronald Slabke, Co-CEO der Hypoport AG, gehalten.
Transparenz
Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei der Hypoport AG einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der Hypoport AG erfolgt im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und im Halbjahresbericht. Darüber hinaus werden Informationen über Pressemitteilungen veröffentlicht. Alle Meldungen, Präsentationen und Mitteilungen sind im Internet unter Presse bzw. Investor Relations einsehbar.
Die Hypoport AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß § 15 b Wertpapierhan-delsgesetz (WpHG) angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Konzernabschluss wird seit dem Geschäftsjahr 2005 nach den IFRS-Richtlinien aufgestellt. Nach Erstellung durch den Vorstand wird der Konzernabschluss vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Konzernabschluss wird innerhalb von 90 Tagen nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befreiungsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden.
Risikomanagement
Mittelständischen Unternehmen wie dem Hypoport-Konzern ist es nicht möglich, übergreifende Fundamentalrisiken zu beeinflussen oder zu beherrschen. Die Risikopolitik der Hypoport orientiert sich an dem Ziel, den Wert des Unternehmens stetig und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und den Fortbestand des Unternehmens langfristig zu sichern. Wir sehen Risikomanagement daher primär als unternehmerische Aufgabe, die darin besteht, Chancen zu nutzen und die Risiken, die daraus erwachsen, verantwortungsbewusst und wertorientiert gegeneinander abzuwägen. Aufgabe des Managements und aller Mitarbeiter ist es, die Eintrittswahrscheinlichkeiten beider Faktoren im Sinne des Unternehmens zu optimieren.
Hypoport hat ein strukturiertes Risikomanagement und Frühwarnsysteme gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingeführt. Alle Risiken werden vierteljährlich registriert, bewertet und überwacht. Das Risikofrüherkennungssystem des Hypoport-Konzerns wird zeitnah an jeweilige Umfeldveränderungen angepasst.
Hypoport versteht Risikomanagement als zentrale Aufgabe des Vorstands, der Führungskräfte und aller Mitarbeiter. Damit soll es gelingen, Risiken frühzeitiger zu erkennen, zu begrenzen und gleichzeitig unternehmerische Chancen zu nutzen. Das Risikomanagement untergliedert sich in die folgenden vier Schritte:
• Risikoidentifikation
• Risikobewertung
• Risikosteuerung
• Risikoüberwachung
Kernpunkt der internen Überwachung ist eine sinnvolle, undurchlässige Funktionstrennung. Diese wird durch die Organisationsstruktur, Stellenbeschreibungen und Prozesse sichergestellt. Sie sind im elektronischen Unternehmenshandbuch festgeschrieben und werden regelmäßig auf Einhaltung überprüft. In Ergänzung dieser Regelungen stellt die Konzern-Revision durch regelmäßige System Prüfungen im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Systems sicher.
Informationen über zukünftige Entwicklungen werden über regelmäßige Besprechungen, Berichte und Protokolle im Unternehmen über alle Ebenen ausgetauscht und an geeigneter Stelle beurteilt. So wird sichergestellt, dass interne und externe Informationen zeitnah auf Risikorelevanz untersucht werden können und die Ergebnisse in unternehmensübergreifendes Handeln umgesetzt werden.
Da ein Teil der Risiken außerhalb des Einflussbereiches des Vorstands liegt, kann auch ein funktionierendes Risikomanagement nicht garantieren, dass alle Risiken ausgeschaltet sind. Insoweit können sich Entwicklungen ergeben, die von der Planung des Vorstands abweichen.
