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Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er besteht gemäß der Satzung der Gesellschaft sowie der §§ 95 und 96 Aktiengesetz aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt werden.