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Corporate Governance


Erläuterungen

Erläuterungen

Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und will somit das Vertrauen der Anleger, Kunden, Mitarbeiter und der breiten Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern. Er orientiert sich dabei an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist seit 2002 in Kraft. Die aktuelle Version und weiterführende Informationen zum Kodex können Sie hier nachlesen.

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, den Empfehlungen oder Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Das Aktienrecht (§ 161 AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat lediglich, jährlich entweder zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder zu erklären, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Von den im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Anregungen kann ohne Offenlegung abgewichen werden.

Die Hypoport AG begrüßt die Corporate Governance-Regelungen und verpflichtet sich zu einer transparenten, verantwortlichen und auf Wertsteigerung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat der Hypoport AG haben im Januar 2011 folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.

Die Hypoport AG folgt den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit folgenden Ausnahmen:

  • Bei der von der Hypoport AG abgeschlossenen D&O-Versicherung wird kein Selbstbehalt für den Aufsichtsrat vereinbart.
  • Bei der Hypoport AG ist eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder nicht festgelegt worden.
  • Bei der Hypoport AG sind Ausschüsse des Aufsichtsrats nicht gebildet worden.
  • Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine Ziele benannt.

Die Hypoport AG ist der Auffassung, dass die von ihr nicht befolgten Empfehlungen für sie nicht praktikabel oder nachteilig sind. Nähere Erläuterungen finden Sie in der Entspechenserklärung. 

 

 

 

Entsprechenserklärungen

Abschlussprüfer

Abschlussprüfer

Abschlussprüfer der Hypoport AG sowie des Hypoport-Konzerns ist die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ferdinandstraße 59, 20095 Hamburg.

 

 

 

 

 

 

Satzung

Satzung

Hier finden Sie die aktuelle Satzung der Hypoport AG.

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