Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB)
Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) beinhaltet
• die Entsprechenserklärung,
• Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und
• die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
