Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB)

Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) beinhaltet

• die Entsprechenserklärung,

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und

• die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.

 

 

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