Nach der Veröffentlichung meines Beitrag zur Entfesselung des deutschen Wohnungsmarktes durch eine Bodenwertsteuer von 2% habe ich sehr viel positives Feedback aus unterschiedlichen politischen Lagern bekommen. In der öffentlichen Diskussion spielt die Bodenwertsteuer – als neues Modell der Grundsteuer – auch eine immer größere Rolle.
Kritik gibt es bzgl. der sozialen Härte, da die Bodenwertsteuer alle trifft und durch den deutlichen Anstieg gerade in den Metropolen auch schwächere Einkommensgruppen stark betroffen sein dürften. Insofern ergänze ich nun gern meinen Vorschlag:
Die neue Grundsteuer = Bodenwertsteuer beträgt:
Bodenwertsteuer ist: 2% des Bodenrichtwertes des Grundstücks, abzüglich (städteabhängig, in Berlin z.B.) 20.000 Euro pro Bewohner (nur Hauptwohnsitz). Im Gegenzug wird die Grunderwerbsteuer abgeschafft.
Pro:
- Die Bodenwertsteuer von 2% pro Jahr sorgt unmittelbar dafür, das spekulativ gehaltener (unbebauter) Boden auf den Markt kommt. Es rechnet sich nicht mehr, mit Kosten von 2% pro Jahr auf eine Wertsteigerung von dann ja mindestens mehr als 2% pro Jahr zu hoffen. Boden unbebaut oder weitgehend ungenutzt vorzuhalten, wird schlagartig richtig teuer.
- Schon die Ankündigung, selbst wenn die Bodenwertsteuer erst in ein paar Jahren umgesetzt sein sollte, gibt Spekulanten ein klares Signal, dass bald ein Zeitraum mit enormem Angebotsdruck kommen wird. Kluge Spekulanten verkaufen dann sofort.
- Das Horten von unbebautem Boden durch die öffentliche Hand führt unmittelbar zu Steuermindereinnahmen. Für gebietsfremde Körperschaften entsteht sogar eine unmittelbare Steuerpflicht, so dass hier Druck auf die Zuführung zu einer Wert stiftenden Nutzung kommt.
- So oder so kommt gleichzeitig sehr viel „Boden“ auf den Markt. Dies wird nicht nur zu mehr Bauaktivität, sondern auch unmittelbar zu fallenden Bodenpreisen führen. Beides ist extrem positiv für den Wohnungsmarkt, die Kosten für Wohnraum und die Neuvertragsmieten.
- Mit dem Kopffreibetrag gibt man jedem Bürger einer Stadt die Möglichkeit, seine Belastung durch die Bodenwertsteuer selbst auf ein Minimum zu begrenzen. Eine Familien mit 2 Kindern zahlt für die ersten 80.000 Euro Boden keine Steuern. Bei Bodenrichtwerten in den Einfamilienhausgebieten von 300 Euro sind das 267 m² Boden komplett steuerfrei. Bei einer effizienten innerstädtischen Bebauung in Lagen mit mittlerer Attraktivität (Bodenrichtwert: 2.000 Euro, Geschossflächenzahl 2,5) sind es 40m² Boden bzw. 100m² Bruttogeschoßfläche steuerfrei.
- Die Absenkung der Grunderwerbsteuer führt im Gegenzug zu einer deutlichen Senkung der Transaktionskosten für die Erwerber von Wohneigentum. Dies ermöglich den schnellen Austausch zwischen Familien mit zu viel bzw. zu wenig Wohnraum.
- Die stagnierenden bzw. fallenden Preise für Wohnraum machen es für alle diejenigen, die bei Mietrenditen von 2-3% auf Wertsteigerung spekulieren unattraktiver, die nicht selbst genutzten Wohnungen zu vermieten. Ein Verkauf an Eigennutzer hat kaum Transaktionskosten (kein Makler, keine Grunderwerbsteuer), so dass ein lebhafter Eigentumsmarkt entsteht und die Eigentumsquote in Deutschland endlich steigt.
- Der junge Mittelstand wird auch in den Städten Wohnungseigentümer und sichert so seinen Lebensstandard langfristig ab.
- Jedes Kind senkt die Steuerlast um 400 Euro.
Kontra:
- Wer zur Zeit zu viel Boden für seine Wohnzwecke nutzt, muss viel mehr Steuern zahlen oder anbauen oder umziehen.
- Innerstädtisches Wohnen ist teurer, als Randlagen (wiedergespiegelt in den aktuellen Bodenrichtwerten). Die Attraktivität der „billigen“ Randlagen muss durch Investitionen in Verkehrsinfrastruktur und Aufwertung gesteigert werden. Die „rechnet“ sich sogar für die Stadt, da sie durch höhere Bodenrichtwerte in einer Region zukünftig mehr Steuereinnahmen erhält.
Beispielrechnung:
Berlin Mitte (20.000 € Freibetrag)
- Das Grundstück unter unserer Wohnung ist 886m² groß.
- Der Bodenrichtwert beträgt aktuell 5.500 € pro m².
- Davon gehören uns 579/10.000stel.
- Macht nach Adam Ries: 282.146,70 € Bodenwert unserer Wohnung.
- Es gibt 2 Bewohner, also 242.146,70 € zu versteuernder Bodenwert.
- Bei einem Steuersatz von 2% sind dies dann: 4.842,93 € Bodensteuern pro Jahr (alt 360 € Grundsteuer).
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Leipzig Stadtrand (10.000€ Freibetrag)
- Das Grundstück unter dem Einfamilienhaus ist 466m² groß.
- Der Bodenrichtwert beträgt aktuell 120 € pro m².
- Macht nach Adam Ries: 55.920 € Grundstückswert.
- Der Kollege hat 2 Kinder = 4 Bewohner = 40.000 Euro Freibetrag => 15.920 Euro zu besteuernder Bodenwert.
- Bei einem Steuersatz von 2% sind dies neu: 318,40 € Bodensteuern pro Jahr (nach alt 900 € Grundsteuer).