Und wieder einmal fällt ein Lobbyisten dadurch auf, dass er es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Der Geschäftsführer des Berliner Mieterverein Reiner Wild behauptet am 17. Juli 2018 medienwirksam, dass die Zahl der Eigenbedarfskündigungen in letzter Zeit erheblich zunehmen würde.
Und die Lobbyisten vom Mieterverein gehen noch weiter: „Viele Mieter seien verunsichert. Die Rechtsprechung erleichtere die Verdrängung von Mietern. “ Einen Beweis, jede Form der Erklärung, bleibt der Mieterverein schuldig.
Als Bestätigung der unbelegten Aussage des Mietervereins muss am nächsten Tag die Sprecherin der Berliner Zivilgerichte, Annette Gabriel, dienen. Diese „stützte die Einschätzung des Mietervereins, dass die Eigenbedarfskündigungen in Berlin zugenommen haben. Zwar würden Klagen wegen Eigenbedarfskündigungen nicht statistisch gesondert erfasst. Auf der Grundlage einer im letzten Herbst beim Landgericht durchgeführten Recherche könne sie aber sagen, ‚dass nach der subjektiven Einschätzung der dortigen Richterschaft die Klagen wegen Eigenbedarfs in der letzten Zeit gestiegen‘ seien.“
Die Wahrheit
Hier hilft Google Trends. In den letzten 5 Jahren gibt es keine signifikante Veränderung des Interesses der Bevölkerung in Deutschland an „Eigenbedarf“ oder „Eigenbedarfskündigung“.
Also weder interessieren sich Vermieter verstärkt über diese Form der Kündigung eines Mietverhältnisses, noch Mieter über eine erfolgte Kündigung wegen Eigenbedarf.
Die Aussage des Mietervereins, die Häufigkeit von Eigenbedarfskündigungen würde deutlich zunehmen, ist also schlicht falsch.
Ebenfalls ist die Behauptung falsch „viele Mieter seien verunsichert“. Auch dann würde es zu mehr Suchanfragen kommen. Und natürlich ist es dann auch Unsinn zu behaupten, „die Rechtsprechung erleichtere die Verdrängung von Mietern“. Denn auch das würde zu mehr Suchanfragen führen.
Und trotzdem hat die Sprecherin der Berliner Zivilgerichte vermutlich sogar Recht, was die subjektive Einschätzung der Richter angeht. Das es in Zeiten dramatischer Wohnungsnot in Berlin vermehrt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach einer Mietvertragskündigung – und damit auch einer Kündigung aufgrund von Eigenbedarf kommt, ist nicht verwunderlich. Dies sagt nur eben nichts darüber aus, wie oft es überhaupt zu Eigenbedarfskündigungen kommt. Was Google Trends eindeutig zeigt.