Na endlich. Untätigkeit kann man unserer Bundesregierung im Bezug auf den Wohnungsmarkt nicht vorwerfen.
Seit der verpfuschten Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind schon 7 Monate vergangen. Zwischendurch wurden nur en passant Styropor – der gängige Dämmstoffe im Wohnungsbau in Deutschland – zu Sondermüll erklärt. Auch nur eine weitere, vom deutschen Gesetzgeber versehentlich zu weit ausgelegte EU-Verordnung.
Und damit der Wohnungsbau in Deutschland nicht versehentlich anfängt zu laufen, kommt die nächste Wohnungsbauverhinderungsrichtlinie. Der Spiegel titelt „Regierung rüstet gegen Immobilienblase“. Das Bild mit den Baukränen täuscht einen Bauboom vor, den es nur leider nicht gibt! Weiter im Text steht richtiger, dass das Gesetz nur „Preisblasen am Immobilienmarkt“ vorbeugen soll. Das ist zumindest ehrlich. Erneut versucht die Politik sich am Eingriff in die Preisbildung am Wohnungsmarkt. Nach der Mietpreisbremse kommt der nächste Rohrkrepierer.
Folgende Maßnahmen sind angedacht:
- Obergrenze für den Fremdfinanzierungsanteil bei einem Immobilienkauf
- Vorgabe eines Zeitraumes, in dem ein gewisser Anteil eines Kredites zurückgezahlt werden muss
- Vorgabe einer Grenze für die Schuldentragfähigkeit eines Kreditnehmers bezogen auf sein Einkommen
Man will damit offensichtlich das Kreditangebot in Deutschland drosseln können. Doch wer behauptet eigentlich, dass das Kreditangebot überhaupt einen wesentlichen Einfluss auf die Preis im deutschen Wohnungsmarkt hat? Über zwei Jahrzehnte (1992-2012) sind trotz breitem Kreditangebot und ständig fallenden Zinsen die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland inflationsbereinigt nicht gestiegen. Erst mit dem massiven Zuzug nach Deutschland und dem prosperieren unserer Ballungszentren kam es zu einem langsamen, substanziellen Preisanstieg. Und selbst in dieser Zeit blieb der Kreditmarkt bis einschließlich 2014 stabil. Hatte also keinerlei Einfluss auf den Preisanstieg. 2015 war ein Ausnahmejahr, 2016 schrumpft der private Immobilienfinanzierungsmarkt schon wieder um 6% (bis August 2016) trotz steigender Preise.
Auch wenn unsere lieben Politiker gern den Anschein erwecken wollen, dass die „unverantwortliche Kreditvergabe der Banken“ zumindest mitverantwortlich „für den drastischen, unsozialen Preisanstieg am Wohnungsmarkt ist“ (neben den bösen Miethaien), reguliert das vorgesehene Gesetz nicht die Banken, sondern die Kreditnehmer.
Banken können auch nach dem Gesetz und dem Inkrafttreten der Instrumente beliebig viele Kredite vergeben. Nur nicht mehr an jeden potenziellen Immobilienkäufer. Die gleiche Immobilie wird aber immer noch von einer Bank finanziert werden. Es ist nur ein anderer Käufer und damit Kreditnehmer. Für die Bank ändert sich nichts. Für den betroffenen Verbraucher, die betroffene Familie alles.
Vom Immobilienkredit- und damit Wohneigentumsmarkt ausgeschlossen, sind zukünftig:
- Familien, mit zu wenig Eigenkapital (=Fremdkapitalobergrenze)
- Familien mit zu wenig frei verfügbarem Einkommen, weil z.B. zu viele Kinder im Haushalt leben (=Rückzahlungszeitraum wird überschritten)
- Familien, die nur durch Untervermietung eines Teils der Immobilie (z.B. an die Eltern) ihr Projekt realisieren können (=Schuldentragfähigkeitsgrenze)
Jetzt könnte man kurz glauben, dass dieser Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen wirklich den Preisdruck mindern müsste, ja nur wenn nicht diese Familien trotzdem Wohnraum in Anspruch nehmen werden. Dann halt auf dem Mietmarkt, dort werden sie politisch ja noch nicht diskriminiert.
Und damit verschiebt sich das Problem nur ein klein wenig zurück in den Mietmarkt. Auf dem bekanntlich auch eine heftige Übernachfrage in den Ballungszentren herrscht. Und am Ende, ist keine einzige Wohnung entstanden und somit die Wohnungsnot auch keinen Quadratmeter kleiner geworden.
Aber unser Politiker haben gehandelt.
Und wie immer an der Stelle: Hier geht es zu wirksamen Maßnahmen zur Minderung der Wohnungsnot!